Kosten und Wert von therapie

weiterführende Informationen zur Beantragung einer Psychotherapie und zum Ablauf

da Meine Praxis ist eine Privatpraxis, somit kann ich Ihnen die folgenden Optionen zur Finanzierung einer Psychotherapie anbieten. Bitte klären Sie vorab selbst die Möglichkeiten Ihrer Situation.

Selbstzahler / Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL):

Innerhalb meiner Praxis besteht die Option, dass Sie als Selbstzahler die Kosten selbst tragen und somit sofort mit der Therapie beginnen sowie den Umfang selbst bestimmen können. Ein weiterer Vorteil bezüglich dieser Möglichkeit besteht darin, dass die Diagnose in keiner Krankenversicherung geführt wird, so dass bestimmte Auskünfte an spätere Arbeitgeber nicht erfolgen werden (oft im Bereich des öffentlichen Dienstes hinsichtlich Eignung erfragt). Die Gebührenordnung für Psychotherapeuten legt hier die Stundensätze der Psychotherapeuten fest. Über therapie.de können Sie sich hierzu informieren.

Private Krankenversicherung und die Beihilfe:

Falls Sie Interesse an einer Psychotherapie haben, ist ein Gespräch mit Ihrer Krankenkasse hinsichtlich der Übernahme der Kosten ratsam. Fast alle privaten Krankenversicherungen haben ihre Verträge an die Regelungen des Psychotherapeutengesetzes angepasst und übernehmen die Kosten für psychotherapeutische Behandlung. Falls Ihre private Krankenversicherung die Kosten grundsätzlich übernimmt, ist zu klären,

  • welche Anforderungen an den Psychotherapeuten bestehen (z. B. ein Arztregistereintrag als Voraussetzung)
  • Antragsverfahren (einige Versicherungen haben ein spezielles Antragsverfahren oder es ist angelehnt an die gesetzliche Krankenversicherung),
  • Anzahl der Psychotherapiestunden (pro Jahr begrenzt?)
  • sowie die Höhe der Erstattung.

Psychotherapie wird von der zuständigen Beihilfestelle grundsätzlich erstattet, da sie Bestandtteil des Leistungskataloges ist. Die Verhaltenstherapie ist ein anerkanntes Verfahren. Anspruchsberechtigte sind zumeist zusätzlich in der privaten Krankenversicherung versichert, da die Beihilfe lediglich einen Teil der Psychotherapiekosten deckt. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu beachten, dass sich die versicherte Leistung der privaten Krankenversicherung nicht mit der Leistung der Beihilfestelle deckt, so dass die private Krankenversicherung weniger oder gar nicht zahlt. )

Gesetzlich Versicherte in der Gruppentherapie:

Für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung besteht in Kooperation mit dem Institut „Die Kleinsteins“ die Möglichkeit an dem Angebot „Ich und meine Superkräfte“ zur Selbstwirksamkeit für Mädchen im Alter von 8-11 Jahren teilzunehmen.

Falls Sie Anregungen zu Angeboten meinerseits haben, rufen Sie mich bitte einfach an und ich nehme Ihre Anregungen auf. 

Weiterführende Informationen zur psychotherapeutischen Versorgung:

Trotz des hohen Bedarfes an Psychotherapie sind freie Therapieplätze in Berlin rar gesät, die Wartezeiten sehr lang. Die Planung des Bedarfes und somit der Anzahl der benötigten Therapeut*innen, welche mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können, ist schon älter. Einige Praxen sind somit Privatpraxen.

Es gibt verschiedene Gründe, warum sich eine Familie für die Suche nach einer professionellen Hilfe entscheidet. Manchmal bemerken die Eltern, dass sich das eigene Kind zurückzieht, sie es nicht mehr „erreichen“. Manchmal wird aus dem Schulkontext durch die Lehrer von ausgeprägter Schüchternheit, Wesensveränderung oder einem Leistungsabfall berichtet. Manchmal merkt eine Familie, dass sich Grenzen (im Verhalten und Haltungen) zwischen den Familienmitgliedern bilden. Manchmal fühlt sich ein/e Jugendliche/r in ihrem/seinem Autonomiebedürfnis nicht verstanden…. In jeder Biographie geschehen Anpassungsprozesse an veränderte Gegebenheiten nach Außen und Innen. Wenn diese jedoch nicht bewältigt werden, entsteht medizinisch relevantes Leiden. Diese psychischen Störungen sind dann willentlich schlecht steuerbar, länger andauernd, so dass der Alltag erschwert wird. Es entstehen Probleme in den Bereichen Kognition (Denken, Gedächtnis, Entscheidungen) und Emotion (Gefühle, Beziehungen).

Aus dem Psychotherapiegesetz (PsychThG) sowie den Regelungen der Berufsordnung der Psychotherapeuten heraus, dürfen nur ausschließlich die oben beschriebenen, sogenannten „Störungen mit Krankheitswert“ innerhalb einer heilkundlichen Psychotherapie behandelt werden. Hierzu ist es vorab unabdingbar, somatische Ursachen bei Ihrem (Kinder-)arzt oder Ihrer -ärztin wie beispielsweise eine Schilddrüsenunterfunktion mittels Blutbild auszuschließen. Denn diese könnte ebenfalls die Ursache für eine depressive Verstimmung oder einen Rückzug sein.

Nach Ausschluss körperlicher Ursachen durch einen Arzt/eine Ärztin erfolgt in meiner Praxis innerhalb der ersten Stunden eine gemeinsame Klärung, ob eine Störung mit Krankheitswert vorliegt. Dabei kommen klinisch-diagnostisch die Kriterien des ICD-10 Kapitel V (F) zum Tragen. Innerhalb meiner Arbeit ist inhaltliche Transparenz  sehr wichtig. Sie nehmen aus meiner Arbeit somit einen eigenen Erfahrungsschatz mit.

Ich bin nach meiner Approbation durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin ermächtigt, Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene (bis 21.) und deren Eltern heilkundlich-psychotherapeutisch zu unterstützen.

Eine Kontinuität hinsichtlich der Therapiezeiten (mind. 1 x/ Woche) stützt den Beziehungsaufbau und den Therapieerfolg.

Mein Honorar muss sich nach der Gebührenordnung für Ärzte/Psychotherapeuten richten und beträgt 100,56 Euro für 50 Min. Einzeltherapie. Falls Patient*innen verhindert sind, ist eine vereinbarte Therapiestunde bis 24 h vorher abzusagen, da sonst das vereinbarte Honorar in Rechnung gestellt wird.  Ausnahmen hiervon sind akute Krankheiten (ärztliche Bescheinigung).